Flugzeug & Steuern: Umsatzsteuer, Abschreibung, gewerbliche Nutzung
Aktualisiert am 4.10.2026
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Flugzeug Steuer befasst, stößt auf mehrere Steuerarten auf einmal: Umsatzsteuer beim Kauf, Abschreibung und Vorsteuerabzug bei betrieblicher Nutzung, Energiesteuer auf den Kraftstoff und unter Umständen Einkommensteuer beim späteren Verkauf. Welche Regel greift, hängt vor allem davon ab, ob Sie privat oder als Unternehmer kaufen, von wem Sie kaufen und woher das Flugzeug kommt. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Grundlagen im Überblick, mit Verweisen auf die einschlägigen Paragrafen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die allgemeine Rechtslage nach den zitierten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften (Stand 2. Oktober 2026). Er ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Ob und in welchem Umfang ein Flugzeug steuerlich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt nach den konkreten Umständen. Ziehen Sie vor dem Kauf einen Steuerberater hinzu.
Überblick: Welche Steuern beim Flugzeug eine Rolle spielen
| Steuer | Wann relevant | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | Kauf von einem Unternehmer, Erwerb neuer Luftfahrzeuge aus der EU | §§ 1, 1a, 1b, 12, 25a UStG |
| Einfuhrumsatzsteuer | Import aus einem Nicht-EU-Staat | UStG, Zollrecht |
| Vorsteuerabzug | unternehmerische Nutzung | §§ 15, 15a UStG |
| Einkommensteuer (AfA, Betriebsausgaben) | betriebliche Nutzung oder Vermietung | §§ 4, 7, 7g EStG |
| Energiesteuer | Kraftstoff; Steuerbefreiung nur für gewerbliche Luftfahrt | § 27 EnergieStG |
| Einkommensteuer beim Verkauf | private Veräußerung innerhalb der Haltefrist oder Verkauf aus dem Betriebsvermögen | § 23 EStG |
Laufende Abgaben wie Gebühren für Zulassung, Nachprüfung, Lande- und Hangarentgelte sind keine Steuern, gehören aber zu den Betriebskosten.
Umsatzsteuer Flugzeugkauf: Wer zahlt wann?
Die Umsatzsteuer beim Flugzeugkauf hängt davon ab, wer verkauft, wer kauft und wohin das Flugzeug gelangt. Der allgemeine Steuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Einen ermäßigten Satz für Luftfahrzeuge sieht § 12 Abs. 2 UStG nicht vor.
Kauf von einer Privatperson im Inland
Verkauft eine Privatperson ihr Flugzeug, entsteht in der Regel keine Umsatzsteuer, weil der Verkäufer kein Unternehmer ist. Das gilt für die meisten Gebrauchtflugzeuge, die zwischen Privatpiloten oder von Vereinen an Privatleute verkauft werden. Bei Vereinen und Haltergemeinschaften sollten Sie trotzdem klären, ob der Verkäufer unternehmerisch tätig ist.
Kauf von einem Händler oder Unternehmen
Kaufen Sie von einem Unternehmer, etwa einem Händler, einer Flugschule oder einem Charterbetrieb, ist der Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig. Der Preis enthält dann 19 Prozent Umsatzsteuer. Ein Sonderfall ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Sie gilt für gewerbsmäßige Wiederverkäufer, die einen Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet ohne Umsatzsteuer erworben haben, zum Beispiel von einer Privatperson. Besteuert wird dann nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, nicht der volle Kaufpreis. Für unternehmerische Käufer ist wichtig, wie die Rechnung ausgestellt ist. Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob regelbesteuert oder differenzbesteuert verkauft wird.
Kauf eines neuen Flugzeugs im EU-Ausland
Für Neufahrzeuge gilt eine Sonderregel, die auch Privatkäufer betrifft. Nach § 1b UStG ist der Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat immer ein innergemeinschaftlicher Erwerb, auch wenn der Käufer privat kauft. Luftfahrzeuge gelten als Fahrzeug im Sinne des Gesetzes, wenn ihre Starthöchstmasse mehr als 1.550 kg beträgt. Als neu gilt ein Luftfahrzeug, wenn es nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt wurde oder die erste Inbetriebnahme beim Erwerb nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
Der Privatkäufer muss die Steuer dann im Wege der Fahrzeugeinzelbesteuerung selbst anmelden. Nach § 18 Abs. 5a UStG ist die Steueranmeldung spätestens am 10. Tag nach Entstehung der Steuer abzugeben, und die Steuer ist dann auch fällig. Umgekehrt gilt nach § 2a UStG auch eine Privatperson, die ein neues Fahrzeug in einen anderen EU-Staat liefert, für diese Lieferung als Unternehmer.
Für gebrauchte Flugzeuge oberhalb dieser Grenzen, also mit mehr als 40 Betriebsstunden und älter als drei Monate, und für leichtere Luftfahrzeuge greift diese Sonderregel nicht. Für Unternehmer, die für ihr Unternehmen erwerben, gelten die allgemeinen Regeln zum innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG.
Import aus einem Drittstaat
Bei einem Import, etwa aus den USA, fällt Einfuhrumsatzsteuer an; die Einfuhr im Inland ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ein steuerbarer Umsatz. Das LBA verlangt für die Registrierung den Nachweis, dass ordnungsgemäß verzollt wurde. Bei Einfuhr aus einem Drittstaat bescheinigt die Zollbehörde die Abfertigung auf dem Antragsvordruck. Kommt das Flugzeug über einen anderen EU-Staat, ist die Zollbescheinigung des ersten Einfuhrstaates vorzulegen. Details zum Ablauf finden Sie im Ratgeber flugzeug aus usa importieren.
Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Nutzung
Wer ein Flugzeug für sein Unternehmen kauft, kann die gezahlte Umsatzsteuer unter Umständen als Vorsteuer abziehen. Das Gesetz setzt dafür klare Grenzen:
- 10-Prozent-Grenze: Nach § 15 Abs. 1 UStG gilt ein Gegenstand nicht als für das Unternehmen erworben, wenn er zu weniger als 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird. Dann scheidet der Vorsteuerabzug aus.
- Abzugsverbote: Nach § 15 Abs. 1a UStG ist die Vorsteuer nicht abziehbar, soweit sie auf Aufwendungen entfällt, für die das einkommensteuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 7 EStG gilt. Nr. 4 nennt Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten „sowie für ähnliche Zwecke“. Nr. 7 betrifft Aufwendungen, die die Lebensführung berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind. Ob ein Flugzeug im Einzelfall darunter fällt, prüft das Finanzamt anhand der tatsächlichen Nutzung.
- Private Mitnutzung: Nutzen Sie ein dem Unternehmen zugeordnetes Flugzeug auch privat, ist diese Nutzung nach § 3 Abs. 9a UStG als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig.
- Berichtigungszeitraum: Ändern sich innerhalb von fünf Jahren ab der ersten Verwendung die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, ist der Vorsteuerabzug nach § 15a UStG für jedes betroffene Jahr anteilig zu berichtigen. Das kann etwa passieren, wenn das Flugzeug überwiegend privat genutzt oder vorzeitig verkauft wird.
Die Dokumentation ist entscheidend. Bordbuch, Flugbuch und Rechnungen sollten erkennen lassen, welcher Flug welchem Zweck diente.
Flugzeug Abschreibung: AfA nach amtlicher Tabelle
Wird das Flugzeug zur Erzielung von Einkünften genutzt, sind die Anschaffungskosten nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer verteilt abzusetzen. Das regelt § 7 Abs. 1 EStG: Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr wird sie für jeden vollen Monat vor der Anschaffung um ein Zwölftel gekürzt.
Als Anhaltspunkt dient die vom Bundesfinanzministerium herausgegebene AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter („AV“), die für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2000 gilt:
| Anlagegut (AfA-Tabelle AV, Nr. 4.3) | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht | 21 Jahre |
| Drehflügler (Hubschrauber) | 19 Jahre |
| Heißluftballone | 5 Jahre |
| Luftschiffe | 8 Jahre |
Quelle: BMF, AfA-Tabelle „AV“ vom 15. Dezember 2000, BStBl I 2000, 1532.
Die Tabelle nennt Motorsegler, Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge nicht gesondert. Für Betriebe einer Branche mit eigener AfA-Tabelle gilt laut Vorbemerkungen der Wert der Branchentabelle. Außerdem ist die Tabellen-Nutzungsdauer nur ein Anhaltspunkt. Bei gebraucht gekauften Flugzeugen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, welche Restnutzungsdauer angesetzt werden kann.
Rechenbeispiel lineare AfA
Ein rein fiktives Beispiel zur Methode: Ein Unternehmer kauft im Januar ein Flugzeug unter 20 t für angenommene 210.000 € netto und nutzt es ausschließlich betrieblich. Bei 21 Jahren Nutzungsdauer beträgt die lineare AfA 210.000 € ÷ 21 = 10.000 € pro Jahr. Bei einem Kauf im Juli würden im ersten Jahr sechs Zwölftel angesetzt, also 5.000 €. Wird das Flugzeug teilweise privat genutzt, mindert sich der steuerlich wirksame Anteil entsprechend.
Degressive AfA für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027
§ 7 Abs. 2 EStG erlaubt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, alternativ eine AfA in fallenden Jahresbeträgen. Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Bei 21 Jahren Nutzungsdauer entspricht der lineare Satz rund 4,76 Prozent, der degressive Satz also höchstens rund 14,29 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert. Bei degressiver AfA sind Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung nicht zulässig.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Kleinere und mittlere Betriebe können nach § 7g EStG schon vor der Anschaffung bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr und eine Höchstsumme von 200.000 € je Betrieb. Außerdem muss das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Für ein Flugzeug mit nennenswertem Privatanteil ist diese Hürde hoch.
Flugzeug steuerlich absetzen: Voraussetzungen und Grenzen
Ob Sie ein Flugzeug steuerlich absetzen können, hängt nicht vom Flugzeugtyp ab, sondern von der Nutzung. Typische Konstellationen:
- Rein private Nutzung: Anschaffung, AfA und laufende Kosten sind steuerlich nicht abziehbar. Der Kauf von einer Privatperson unterliegt in der Regel nicht der Umsatzsteuer; beim Kauf vom Unternehmer zahlen Sie die enthaltene Umsatzsteuer ohne Erstattung.
- Betriebliche Reisen: Selbstständige und Unternehmer, die das Flugzeug für Geschäftsreisen nutzen, können die betrieblich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 EStG bleiben zu beachten, insbesondere die Angemessenheit nach Nr. 7.
- Vermietung und Charter: Wer sein Flugzeug an Flugschulen, Vereine oder Charterkunden vermietet, erzielt Einkünfte. Dann sind AfA und Kosten im Rahmen dieser Einkünfte zu berücksichtigen. Das Finanzamt kann prüfen, ob auf Dauer ein Überschuss zu erwarten ist.
- Gewerblicher Luftverkehr: Für Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitend befördern, sind Lieferung, Wartung und Vermietung der eingesetzten Luftfahrzeuge nach § 8 Abs. 2 i. V. m. § 4 Nr. 2 UStG umsatzsteuerfrei. Für Privatpiloten und typische Geschäftsreisende ist diese Befreiung nicht einschlägig.
Bei einer haltergemeinschaft flugzeug kommen gesellschaftsrechtliche Fragen hinzu, etwa wer Unternehmer ist und wie Kosten und Nutzung aufgeteilt werden. Auch die Finanzierung wirkt sich aus; Zinsen können bei betrieblicher Nutzung Betriebsausgaben sein. Mehr dazu unter flugzeug finanzieren.
Kraftstoff und Energiesteuer
Nach § 27 Abs. 2 EnergieStG darf Flugbenzin mit mindestens 100 Oktan (ROZ) und Flugturbinenkraftstoff steuerfrei in Luftfahrzeugen verwendet werden, aber nur für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Privatflüge sind von der Befreiung also ausgenommen; der Kraftstoff wird dort voll versteuert. Begünstigt sind daneben die Instandhaltung gewerblich genutzter Luftfahrzeuge sowie Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen. Die Befreiung ist auf diese beiden Kraftstoffarten beschränkt. Andere Kraftstoffe, etwa Kraftfahrzeugbenzin, nennt Absatz 2 nicht.
Verkauf: Steuern auf den Veräußerungsgewinn
Beim späteren Verkauf kommt es darauf an, ob das Flugzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.
- Privatvermögen: Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist ein Gewinn aus der Veräußerung „anderer Wirtschaftsgüter“ steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Wurden aus der Nutzung des Wirtschaftsguts in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, zum Beispiel durch Vermietung, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.
- Betriebsvermögen: Hier ist der Verkauf in der Regel steuerpflichtig. Der Gewinn ergibt sich aus Verkaufspreis abzüglich Restbuchwert. Ein Unternehmer muss beim Verkauf außerdem grundsätzlich Umsatzsteuer ausweisen und, wenn der Verkauf innerhalb der fünf Jahre des § 15a UStG liegt, die Folgen für den Vorsteuerabzug prüfen.
Checkliste: Steuerfragen vor dem Kauf klären
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Kaufe ich privat oder für mein Unternehmen? | entscheidet über Vorsteuerabzug, AfA und Abzugsverbote |
| Ist der Verkäufer Privatperson, Händler oder Unternehmen? | bestimmt, ob und wie Umsatzsteuer anfällt (regel- oder differenzbesteuert) |
| Kommt das Flugzeug aus der EU oder aus einem Drittstaat? | innergemeinschaftlicher Erwerb oder Einfuhrumsatzsteuer |
| Ist das Flugzeug „neu“ im Sinne von § 1b UStG? | über 1.550 kg MTOW und höchstens 40 Betriebsstunden oder drei Monate: Fahrzeugeinzelbesteuerung |
| Wie hoch ist der betriebliche Nutzungsanteil? | unter 10 Prozent kein Vorsteuerabzug; Privatanteil als Wertabgabe |
| Welche Nutzungsdauer setze ich an? | AfA-Tabelle: 21 Jahre für Flugzeuge unter 20 t, 19 Jahre für Hubschrauber |
| Wie dokumentiere ich die Nutzung? | Bord- und Flugbuch mit Zweck jedes Fluges |
| Plane ich Vermietung? | Einkünfte, längere Haltefrist nach § 23 EStG |
Passende Flugzeuge und nächste Schritte
Steuerliche Fragen stellen sich bei kleinen Reiseflugzeugen ebenso wie bei Geschäftsreisemaschinen. Inserate finden Sie unter motorflugzeug kaufen und privatjet kaufen. Häufig betrieblich genutzte Muster sind zum Beispiel Reiseflugzeuge wie bei cirrus sr22 kaufen oder beechcraft bonanza kaufen, zweimotorige Muster wie bei diamond da42 kaufen und Schulflugzeuge zur Vermietung wie bei cessna 172 kaufen. Die laufenden Kosten, die neben der Steuer anfallen, können Sie mit dem flugzeug kosten rechner abschätzen. Wenn Sie ein bestimmtes Flugzeug suchen, geben Sie einen Suchauftrag unter flugzeug gesucht auf.
Fazit
Die wichtigste steuerliche Frage beim Flugzeugkauf lautet: privat oder unternehmerisch? Privatkäufer zahlen beim Kauf von privat keine Umsatzsteuer, können aber auch nichts absetzen. Eine Ausnahme ist der Erwerb eines neuen Flugzeugs über 1.550 kg aus dem EU-Ausland. Unternehmer können Vorsteuer und AfA geltend machen, müssen aber die 10-Prozent-Grenze, die Abzugsverbote für unangemessene Aufwendungen, die Besteuerung der Privatnutzung und den fünfjährigen Berichtigungszeitraum beachten. Die AfA-Tabelle nennt 21 Jahre Nutzungsdauer für Flugzeuge unter 20 t. Klären Sie die Konstellation vor dem Kauf mit einem Steuerberater, denn eine falsche Rechnung oder ein falscher Vertragspartner lässt sich nachträglich kaum korrigieren.
Häufige Fragen
Fällt beim Kauf eines gebrauchten Flugzeugs von privat Umsatzsteuer an?
In der Regel nicht, weil eine Privatperson kein Unternehmer ist. Eine Ausnahme gilt für neue Luftfahrzeuge über 1.550 kg Starthöchstmasse, die aus einem anderen EU-Staat erworben werden (§ 1b UStG). Dieser Hinweis ersetzt keine Steuerberatung.
Wann gilt ein Flugzeug umsatzsteuerlich als neu?
Nach § 1b Abs. 3 UStG gilt ein Luftfahrzeug als neu, wenn es nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt wurde oder seine erste Inbetriebnahme beim Erwerb nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Die Sonderregel betrifft Luftfahrzeuge mit mehr als 1.550 kg Starthöchstmasse.
Über wie viele Jahre wird ein Flugzeug abgeschrieben?
Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter des BMF nennt für Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht 21 Jahre und für Hubschrauber 19 Jahre. Die Werte sind Anhaltspunkte; bei gebrauchten Flugzeugen sollte die Nutzungsdauer mit dem Steuerberater geklärt werden.
Kann ich ein Flugzeug steuerlich absetzen, wenn ich es auch privat nutze?
Möglich ist das nur für den betrieblichen Anteil. Für den Vorsteuerabzug muss die unternehmerische Nutzung mindestens 10 Prozent betragen, die private Nutzung ist als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig. Zusätzlich gelten die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 EStG.
Gibt es eine degressive Abschreibung für Flugzeuge?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG die degressive AfA mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und maximal 30 Prozent.
Ist Flugbenzin für Privatflüge steuerfrei?
Nein. § 27 Abs. 2 EnergieStG befreit Flugbenzin mit mindestens 100 Oktan und Flugturbinenkraftstoff nur in der Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt.
Muss ich den Gewinn beim Verkauf meines Privatflugzeugs versteuern?
Nach § 23 EStG ist ein Gewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Wurden mit dem Flugzeug in mindestens einem Jahr Einkünfte erzielt, etwa durch Vermietung, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.
Weiterführende Seiten
Quellen
- § 1b UStG – Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 1a UStG – Innergemeinschaftlicher Erwerb – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 1 UStG – Steuerbare Umsätze – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 2a UStG – Fahrzeuglieferer – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 12 UStG – Steuersätze – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 25a UStG – Differenzbesteuerung – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 15a UStG – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 8 UStG – Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 5 Abzugsverbote) – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- § 27 EnergieStG – Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
- AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AV) – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 2.10.2026
- FAQ Verkehrszulassung: Registrierung (Verzollung bei Einfuhr) – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
Zuletzt redaktionell geprüft: 4.10.2026