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Flugzeug aus den USA importieren

Aktualisiert am 4.10.2026

Wer ein Flugzeug aus USA importieren möchte, erschließt sich das Angebot im Heimatland vieler bekannter Hersteller, muss aber mehrere Behörden auf zwei Kontinenten zusammenbringen: die FAA als bisherige Registerbehörde, den Zoll und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Zulassungsstelle in Deutschland. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte in der richtigen Reihenfolge, nennt die Unterlagen, die das LBA verlangt, und zeigt, welche Abgaben bei der Einfuhr anfallen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, gibt Ihnen aber die Struktur für ein sauberes Importprojekt.

Warum Käufer in den USA suchen

Viele bekannte Kolbenflugzeuge der allgemeinen Luftfahrt stammen von US-Herstellern, etwa Cessna, Piper, Beechcraft, Mooney oder Cirrus. Wer nach „Flugzeug USA kaufen“ sucht, hofft deshalb oft auf eine größere Auswahl an Baujahren und Ausstattungsvarianten als in Europa. Dem stehen Aufwand und Kosten gegenüber: Pre-Buy-Inspektion vor Ort, Transport über den Atlantik, Einfuhrabgaben und die Zulassung in Deutschland. Ob sich ein Import lohnt, entscheidet sich deshalb erst nach einer vollständigen Kostenrechnung, nicht beim Blick auf den Angebotspreis.

Sinnvoll sind Muster, für die Sie in Deutschland Werkstätten und Ersatzteile finden. Informieren Sie sich vorab auf den Modellseiten, zum Beispiel wenn Sie eine Cessna 172 kaufen, eine Cessna 182 kaufen, eine Piper PA 28 kaufen, eine Beechcraft Bonanza kaufen oder eine Mooney M20 kaufen möchten. Einen Überblick über die gesamte Klasse bietet die Seite motorflugzeug kaufen.

Schritt 1: Prüfen, ob das Muster in Europa zulassungsfähig ist

Die wichtigste Frage stellen Sie vor dem Kauf: Kann das konkrete Flugzeug in Deutschland ein Lufttüchtigkeitszeugnis erhalten? Für gebrauchte Luftfahrzeuge stellt die zuständige Behörde des Eintragungsstaats nach Punkt 21.B.326 der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 ein Lufttüchtigkeitszeugnis nur aus, wenn unter anderem nachgewiesen ist, dass

  • das Flugzeug einer von der EASA genehmigten Musterbauart samt etwaiger Ergänzungen (STC), Änderungen und Reparaturen entspricht,
  • die anwendbaren Lufttüchtigkeitsanweisungen erfüllt sind und
  • eine Lufttüchtigkeitsprüfung nach Part-M beziehungsweise Part-ML stattgefunden hat.

Das LBA unterscheidet beim Antrag auf Verkehrszulassung ausdrücklich zwischen Luftfahrzeugen mit und ohne von der EASA genehmigtem Kennblatt und stellt dafür zwei getrennte Antragsvordrucke bereit (LBA-Nr. 05 und LBA-Nr. 07). Prüfen Sie daher im TCDS-Verzeichnis der EASA, ob Ihr Muster und die konkrete Variante abgedeckt sind. Besondere Vorsicht ist bei Umbauten mit US-Zusatzmusterzulassungen geboten: Das LBA verlangt beim Import aus einem Drittstaat alle Musterzulassungsdokumente einschließlich der STC.

Bei Amateurbauten, die in den USA als Experimental zugelassen sind, sollten Sie die Zulassungsfähigkeit in Deutschland besonders früh mit dem LBA klären; Hintergründe zu dieser Klasse finden Sie auf der Seite selbstbau flugzeug kaufen.

Schritt 2: Kauf, Pre-Buy und Dokumente

Ein Kauf auf Distanz verlangt besondere Sorgfalt. Lassen Sie das Flugzeug vor Ort durch einen unabhängigen Prüfer inspizieren und gleichen Sie die Bordbücher mit dem Flugzeug ab. Wie eine Kaufuntersuchung abläuft, beschreibt der Ratgeber pre buy inspection flugzeug; die übrigen Prüfpunkte fasst die flugzeug kaufen checkliste zusammen.

Achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Sie später alles bekommen, was das LBA verlangt. Laut LBA-FAQ müssen beim Import gebrauchter Luftfahrzeuge aus einem Drittstaat alle Instandhaltungsunterlagen, alle Musterzulassungsdokumente einschließlich STC und alle relevanten Lufttüchtigkeitsanweisungen nachgewiesen werden; die gesamte Prüfdokumentation muss nicht vorgelegt werden. Part-21 nennt für gebrauchte Flugzeuge aus Drittstaaten außerdem:

  • eine Erklärung der Behörde des bisherigen Eintragungsstaats zum Lufttüchtigkeitsstatus zum Zeitpunkt der Übertragung,
  • einen Wäge- und Beladebericht, soweit für das Muster vorgeschrieben,
  • das Flughandbuch, soweit vorgeschrieben,
  • historische Aufzeichnungen zu Herstellungs-, Änderungs- und Wartungsstand,
  • eine Empfehlung zur Ausstellung des Lufttüchtigkeitszeugnisses und des ARC auf Grundlage einer Lufttüchtigkeitsprüfung,
  • das Datum des ersten Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Klären Sie im Kaufvertrag außerdem, wer für die Löschung von Sicherungsrechten sorgt. Eine Vorlage bietet das Werkzeug kaufvertrag flugzeug.

Schritt 3: Löschung im US-Register und Export-CofA

Bevor das Flugzeug in Deutschland eingetragen werden kann, muss es aus dem US-Register gelöscht werden; das deutsche Recht erlaubt die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle nur, wenn das Luftfahrzeug in keinem ausländischen staatlichen Register eingetragen ist (§ 3 LuftVG).

Den Antrag auf Löschung wegen Export stellt laut FAA der letzte eingetragene Eigentümer, der letzte Eigentümer laut Register, der ausländische Käufer mit Eigentumsnachweis oder der Berechtigte aus einer IDERA-Vollmacht. Der Antrag muss das Flugzeug vollständig beschreiben (Hersteller, Modell, Seriennummer, Kennzeichen), den Grund (Export) und das Zielland nennen und vom Antragsteller unterschrieben sein. Hinzu kommen Freigaben oder Exportzustimmungen für offene Sicherungsrechte und Leasingverträge; für Flugzeuge, die unter das Kapstadt-Übereinkommen fallen, gelten zusätzliche Anforderungen.

Parallel wird das Exportlufttüchtigkeitszeugnis (Export-CofA) benötigt. Die FAA verweist für Exporte in EU-Mitgliedstaaten auf die besonderen Anforderungen der EASA: Exporteure müssen Abschnitt VII der Technical Implementation Procedures (TIP) zwischen FAA und EASA einhalten. Wichtig für die Zeitplanung: Das LBA akzeptiert einen Export-CofA grundsätzlich nur, wenn er bei der Einreichung nicht älter als 60 Tage ist. Diese Frist steht auch in Punkt 21.A.174 der Part-21.

Schritt 4: Transport nach Europa

Für den Weg über den Atlantik gibt es zwei Grundvarianten: die Verschiffung, meist zerlegt im Container, oder einen Überführungsflug. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Muster, Reichweite und Zeitplan ab. Beachten Sie die Reihenfolge: Löschung im US-Register und Export-CofA müssen zeitlich auf Transport und Zulassung in Deutschland abgestimmt sein. Planen Sie einen Überführungsflug, klären Sie mit Ihrem Dienstleister vorab, wann die Löschung beantragt wird. Weitere Hinweise zu Überführungsflügen gibt unser Beitrag flugzeug überführung.

Flugzeug Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Beim Flugzeug Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist zu unterscheiden:

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Sie wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern von der Zollverwaltung erhoben, und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson einführt. Laut Zoll gelten für die steuerpflichtige Einfuhr die gleichen Steuersätze wie für Umsätze im Inland; der Regelsteuersatz beträgt nach § 12 UStG 19 Prozent. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Zollwert. Hinzu kommen unter anderem Zölle und die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 UStG). Unternehmen können die gezahlte EUSt unter den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs geltend machen; Privatkäufer tragen sie endgültig.

Zoll: Ob und in welcher Höhe Zoll anfällt, hängt von der Einreihung in den Zolltarif und möglichen Befreiungen ab. Eine verlässliche Planung ermöglicht eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA): Sie legt die Einreihung der Ware rechtsverbindlich fest, gilt drei Jahre und bindet nur hinsichtlich der Tarifnummer, nicht des Zollsatzes. Klären Sie die konkrete Abgabenlast vor dem Kauf mit dem zuständigen Zollamt oder einem Zollagenten.

Nachweis gegenüber dem LBA: Für die Registrierung in Deutschland muss eine ordnungsgemäße Verzollung nachgewiesen werden. Auf Seite 2 des Antragsvordrucks LBA-Nr. 05 gibt es ein Feld, in dem die Zollbehörde die Abfertigung bescheinigt, wenn das Flugzeug aus einem Drittstaat eingeführt wird. Erfolgt die Einfuhr über einen anderen EU-Mitgliedstaat, ist die Zollbescheinigung des ersten Einfuhrstaats vorzulegen.

Zulassung beim LBA

Wer eintragen darf

Nach § 3 LuftVG wird ein Luftfahrzeug in die deutsche Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn es im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger steht; Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten sind gleichgestellt. Für juristische Personen und Personengesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen an Sitz, Kapital und Kontrolle. Die Zulassungsstelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Was die Verkehrszulassung umfasst

Die Verkehrszulassung umfasst laut LBA die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und die Ausstellung des Lufttüchtigkeitszeugnisses. Im Zuge der Erstzulassung beantragen Sie außerdem einen Mode-S-Code und ein Lärmschutzzeugnis und registrieren gegebenenfalls einen ELT-Notsender. Vorab können Sie ein Wunschkennzeichen vormerken lassen; mehr dazu im Ratgeber flugzeug kennzeichen. Voraussetzung für die Verkehrszulassung ist nach § 2 LuftVG auch eine Haftpflichtversicherung; Details erklärt der Ratgeber flugzeug versicherung.

Leistung des LBA bei der ErstzulassungGebühr laut LBA
Zuteilung eines SSR Mode-S-Codes25 EUR
Registrierung eines ELT-Notsenders50 EUR
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses (nach Änderung)110 EUR

Quelle: LBA, Erstmalige Zulassung eines Luftfahrzeugs (abgerufen am 02.10.2026). Die übrigen Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.

Lufttüchtigkeitsprüfung und ARC

Für Flugzeuge unter Part-ML regelt Punkt ML.A.906 den Import aus einem Drittstaat: Der Antragsteller beantragt ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis, lässt bei gebrauchten Flugzeugen eine Lufttüchtigkeitsprüfung nach ML.A.901 durchführen und muss sicherstellen, dass alle Wartungsarbeiten nach dem genehmigten oder erklärten Instandhaltungsprogramm erledigt sind. Wer die Prüfung durchführt, stellt bei positivem Ergebnis ein ARC aus. Die Behörde kann das Flugzeug besichtigen. Wie das ARC funktioniert, erklärt der Ratgeber arc flugzeug. Den Ablauf beim Halterwechsel innerhalb Deutschlands beschreibt der Ratgeber flugzeug ummelden.

N-registriertes Flugzeug in Deutschland behalten?

Manche Käufer überlegen, das Flugzeug mit US-Kennzeichen zu belassen. Unter dem Stichwort „N registriertes Flugzeug Deutschland“ geht es um genau diese Option: Der Betrieb mit US-Kennzeichen ist rechtlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Nach § 1c LuftVG haben Luftfahrzeuge, die außerhalb der EU und des EWR registriert sind, die Berechtigung zum Verkehr im deutschen Luftraum auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarung; andernfalls ist nach § 2 Abs. 7 LuftVG eine ausdrückliche Einflugerlaubnis nötig.

Auch die Lizenzfrage ist zu klären. Die Aircrew-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erlaubte den Mitgliedstaaten, ihre Vorschriften für Piloten mit Drittstaatenlizenz im nichtgewerblichen Betrieb bestimmter Drittstaatenluftfahrzeuge nur bis zum 20. Juni 2022 nicht anzuwenden. Für die Anerkennung und Validierung von Drittstaatenlizenzen gilt die Verordnung (EU) 2020/723; eine Validierung ist nach deren Artikel 4 höchstens ein Jahr gültig. Klären Sie vor dem Kauf mit der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde, welche Lizenz Sie für Ihr konkretes Vorhaben benötigen.

Hinzu kommt die Abgabenfrage: Auch ein Flugzeug, das sein US-Kennzeichen behält, wird physisch in die EU verbracht. Lassen Sie die zollrechtliche Behandlung deshalb ebenfalls vorab klären.

Checkliste: Flugzeug aus den USA importieren

PhaseAufgabeZuständig / Grundlage
Vor dem KaufEASA-Kennblatt für Muster und Variante prüfen, STC-Umbauten erfassenEASA, 21.B.326
Vor dem KaufLizenz- und Abgabenfrage klären, Kosten vollständig kalkulierenLuftfahrtbehörde, Zoll
KaufPre-Buy-Inspektion vor Ort, Bordbücher prüfenUnabhängiger Prüfer
KaufKaufvertrag mit Regelung zu SicherungsrechtenKäufer, Verkäufer
ExportLöschung aus dem US-Register wegen Export beantragenFAA Aircraft Registry
ExportExport-CofA nach TIP FAA/EASA, nicht älter als 60 Tage bei EinreichungFAA, LBA
EinfuhrZollabfertigung, EUSt zahlen, Abfertigung auf LBA-Nr. 05 bescheinigen lassenZoll
ZulassungKennzeichen vormerken, Verkehrszulassung, Mode-S-Code, Lärmschutzzeugnis, ELTLBA
ZulassungLufttüchtigkeitsprüfung und ARC, InstandhaltungsprogrammCAMO/CAO, Prüfer, ML.A.906
BetriebHaftpflichtversicherung nachweisenVersicherer, § 2 LuftVG

Kosten realistisch planen

Neben dem Kaufpreis fallen beim Import mehrere Kostenblöcke an, die Sie vorab ansetzen sollten: Pre-Buy-Inspektion und Reisen, Transport oder Überführung, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll, Gebühren des LBA, Lufttüchtigkeitsprüfung und eventuell notwendige Nacharbeiten, damit das Flugzeug der in Europa genehmigten Bauart entspricht. Wie sich Anschaffungs- und Betriebskosten zusammensetzen, zeigen die Ratgeber was kostet ein flugzeug und flugzeug unterhaltskosten.

Fazit

Ein Import aus den USA ist kein Hexenwerk, verlangt aber Planung in der richtigen Reihenfolge. Entscheidend sind drei Punkte: Das Muster muss in Europa zulassungsfähig sein, die Unterlagen müssen vollständig sein, und Export-CofA, Löschung im US-Register, Verzollung und LBA-Antrag müssen zeitlich zusammenpassen. Wer diese Schritte vor dem Kauf durchrechnet, erkennt schnell, ob sich der Import gegenüber einem Kauf in Europa lohnt. Wenn Sie lieber ein passendes Flugzeug in Deutschland finden möchten, hinterlegen Sie Ihr Wunschprofil unter flugzeug gesucht.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen verlangt das LBA beim Import aus den USA?

Laut LBA müssen beim Import gebrauchter Luftfahrzeuge aus einem Drittstaat alle Instandhaltungsunterlagen, alle Musterzulassungsdokumente einschließlich STC und alle relevanten Lufttüchtigkeitsanweisungen nachgewiesen werden. Hinzu kommen der Export-CofA, der Nachweis der Verzollung und die Unterlagen für die Lufttüchtigkeitsprüfung.

Wie alt darf der Export-CofA sein?

Das LBA akzeptiert einen Export-CofA grundsätzlich nur, wenn er bei der Einreichung nicht älter als 60 Tage ist. Die gleiche Frist nennt Punkt 21.A.174(c) der Part-21.

Was kostet der Flugzeug Import Zoll und Steuer?

Bei der Einfuhr aus den USA fällt Einfuhrumsatzsteuer an, für die die gleichen Sätze wie im Inland gelten; der Regelsatz beträgt 19 Prozent auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort. Ob zusätzlich Zoll anfällt, hängt von der Tarifeinreihung und möglichen Befreiungen ab und sollte vorab mit dem Zoll geklärt werden.

Kann ich ein n registriertes Flugzeug in Deutschland fliegen?

Grundsätzlich ja: Nach § 1c LuftVG dürfen außerhalb der EU registrierte Luftfahrzeuge auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarung in Deutschland verkehren, sonst ist eine Einflugerlaubnis nötig. Klären Sie aber vorab mit der Luftfahrtbehörde, welche Pilotenlizenz Sie benötigen, und lassen Sie die zollrechtliche Behandlung prüfen.

Wer darf ein importiertes Flugzeug in die deutsche Luftfahrzeugrolle eintragen lassen?

Nach § 3 LuftVG muss das Flugzeug im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger anderer EU-Mitgliedstaaten stehen und darf in keinem ausländischen Register eingetragen sein. Für Unternehmen gelten zusätzliche Anforderungen an Sitz, Kapital und Kontrolle.

Wer beantragt die Löschung im US-Register?

Laut FAA stellt den Antrag auf Löschung wegen Export der letzte eingetragene Eigentümer, der letzte Eigentümer laut Register, der ausländische Käufer mit Eigentumsnachweis oder der Berechtigte aus einer IDERA. Offene Sicherungsrechte müssen freigegeben oder die Gläubiger müssen dem Export zugestimmt haben.

Quellen

  1. Erstmalige Zulassung eines Luftfahrzeugs – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
  2. FAQ Verkehrszulassung – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
  3. Luftverkehrsgesetz (LuftVG), §§ 1–3 (Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal) – buzer.de, abgerufen am 2.10.2026
  4. Easy Access Rules for Initial Airworthiness (Regulation (EU) No 748/2012), Revision November 2025 – 21.A.174, 21.B.326 – EASA, abgerufen am 2.10.2026
  5. Easy Access Rules for Continuing Airworthiness (Regulation (EU) No 1321/2014), Revision September 2025 – ML.A.906 – EASA, abgerufen am 2.10.2026
  6. Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011) – Article 12 und Delegated Regulation (EU) 2020/723 – EASA, abgerufen am 2.10.2026
  7. Export an Aircraft – FAA, abgerufen am 2.10.2026
  8. European Union – Special Requirements (AC 21-2J, Appendix 2), revised August 18, 2025 – FAA / EASA, abgerufen am 2.10.2026
  9. Einfuhrumsatzsteuer – Allgemeines – Generalzolldirektion, abgerufen am 2.10.2026
  10. Einfuhrumsatzsteuer – Bemessungsgrundlage – Generalzolldirektion, abgerufen am 2.10.2026
  11. Einfuhrumsatzsteuer – Steuerbefreiungen bei der Einfuhr – Generalzolldirektion, abgerufen am 2.10.2026
  12. § 12 UStG – Steuersätze – dejure.org, abgerufen am 2.10.2026
  13. Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland) – Wikipedia, abgerufen am 2.10.2026
  14. Verbindliche Zolltarifauskunft – Wikipedia, abgerufen am 2.10.2026

Zuletzt redaktionell geprüft: 4.10.2026