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Flugzeugversicherung: Haftpflicht, Kasko & Kosten

Aktualisiert am 4.10.2026

Eine Flugzeug Versicherung ist für jeden Halter Pflicht, zumindest in Form der Halterhaftpflicht. Wie hoch die Deckung mindestens sein muss, legen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und die EU-Verordnung (EG) Nr. 785/2004 fest. Kasko, Passagierhaftpflicht und Unfallversicherung sind dagegen freiwillig, aber oft sinnvoll. Dieser Ratgeber erklärt, welche Policen es gibt, welche Mindestsummen für welche Gewichtsklasse gelten und was ein Ultraleichtflugzeug oder ein Tragschrauber laut Beispielangeboten der Verbände kostet. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie beim Flugzeugkauf achten sollten. Alle Beträge wurden am 02.10.2026 geprüft.

Welche Versicherungen gibt es für Flugzeuge?

Der Deutsche Aero Club (DAeC) unterscheidet auf seiner Versicherungsseite die folgenden Bausteine. Andere Anbieter verwenden ähnliche Bezeichnungen.

VersicherungWas sie abdecktPflicht?
HalterhaftpflichtSchäden an Personen und Sachen außerhalb des versicherten Luftfahrzeugs (Drittschäden)Ja, für jeden Halter
Passagierhaftpflicht (Luftfrachtführerhaftpflicht)Schäden an beförderten Personen und ihrem GepäckBei Fluggastbeförderung, siehe unten
CSL-Deckung (Combined Single Limit)Halter- und Passagierhaftpflicht mit einer gemeinsamen VersicherungssummeFreiwillige Kombination
KaskoSchäden am eigenen Luftfahrzeug bis zur Versicherungssumme, abzüglich SelbstbeteiligungNein
SitzplatzunfallversicherungInvalidität und Tod der Insassen, an den Sitzplatz gebundenNein
Individuelle Luftfahrt-UnfallversicherungPersonengebundener Unfallschutz einschließlich FlugrisikoNein

Dazu kommen Spezialpolicen, etwa die Haftpflicht für Fluglehrer, Prüfer, Vereine und Geländehalter sowie Rechtsschutz für Piloten. Wer nur chartert, kann mit einer Pilotenversicherung die Selbstbeteiligung der Kasko des Vercharterers absichern.

Luftfahrzeug Haftpflicht: die gesetzliche Pflicht

Die Luftfahrzeug Haftpflicht ist in § 43 Abs. 2 LuftVG geregelt. Danach muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung „in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe" unterhalten. Es gelten die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes für Pflichtversicherungen. Ausgenommen sind nur Luftfahrzeuge, deren Halter der Bund oder ein Land ist. Soweit die EU-Verordnung 785/2004 greift, hat sie Vorrang.

Mindestdeckung nach Höchstabflugmasse

Die Mindestversicherungssumme für Drittschäden richtet sich laut § 102 Abs. 2 LuftVZO nach den Haftungshöchstbeträgen in § 37 Abs. 1 LuftVG. Maßgeblich ist die Höchstabflugmasse (MTOM). Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 enthält dieselbe Staffel, gerechnet pro Schadensfall und Luftfahrzeug:

HöchstabflugmasseMindestdeckung je Schadensfall
unter 500 kg750.000 SZR
unter 1.000 kg1,5 Mio. SZR
unter 2.700 kg3 Mio. SZR
unter 6.000 kg7 Mio. SZR
unter 12.000 kg18 Mio. SZR

Quelle: § 37 Abs. 1 LuftVG; Art. 7 VO (EG) Nr. 785/2004. Für schwerere Klassen sieht die Staffel höhere Summen vor.

„SZR" steht für Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds. § 49b LuftVG legt diese Rechnungseinheit fest. Umgerechnet wird zum Euro-Kurs am Tag der Zahlung, und der schwankt. Deshalb versichern viele Halter eine runde Euro-Summe, die mit Abstand über dem Minimum liegt. Der Deutsche Ultraleichtflugverband (DULV) weist in seinen Tarifen darauf hin, dass ab 500 kg Höchstabflugmasse mindestens 2 Mio. Euro Deckungssumme erforderlich sind.

Was die Staffel praktisch bedeutet, zeigt ein Beispiel. Ein doppelsitziges Ultraleichtflugzeug mit 600 kg MTOM fällt in die Klasse „unter 1.000 kg". Das gilt auch für den Schulungsdoppelsitzer ASK 21: Sein EASA-Kennblatt nennt eine höchstzulässige Masse von 600 kg. Eine Cessna 172R liegt mit 1.111,30 kg laut EASA-Kennblatt in der Klasse „unter 2.700 kg".

Versicherungsnachweis an Bord

Laut § 106 LuftVZO muss der Versicherer bei Beginn des Versicherungsschutzes kostenlos eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Darin stehen Umfang und Dauer der Deckung. Beim Betrieb des Luftfahrzeugs ist diese Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen. Die zuständigen Stellen können außerdem den Versicherungsschein und den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen. Der Versicherer muss nach § 105 LuftVZO zum Geschäftsbetrieb in Deutschland befugt sein.

Ausnahmen und Sonderfälle

Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte erlaubt § 102 Abs. 3 LuftVZO eine Gruppenversicherung. Von der EU-Verordnung 785/2004 sind laut Artikel 2 unter anderem Flugmodelle unter 20 kg MTOM, fußgestartete Fluggeräte, Fesselballone, Drachen und Fallschirme ausgenommen. Für Luftfahrzeuge unter 500 kg MTOM, ausdrücklich einschließlich Segelflugzeugen, und für nichtgewerblich genutzte Ultraleichtflugzeuge gilt die Ausnahme nur für die Versicherungspflicht gegen Kriegs- und Terrorrisiken. Die Haftpflicht selbst bleibt Pflicht.

Passagierhaftpflicht und CSL-Deckung

Die Halterhaftpflicht deckt keine Schäden an Ihren Mitfliegern, denn sie gilt nur für Personen und Sachen außerhalb des Luftfahrzeugs. Für Fluggäste verlangt Artikel 6 der Verordnung 785/2004 eine Mindestversicherungssumme von 250.000 SZR je Fluggast. Bei nichtgewerblichen Flügen mit Luftfahrzeugen bis 2.700 kg MTOM dürfen die Mitgliedstaaten eine niedrigere Summe festsetzen, mindestens aber 100.000 SZR je Fluggast. Für die aus Vertrag geschuldete Luftbeförderung nennt auch § 103 LuftVZO 250.000 Rechnungseinheiten je Fluggast.

In der Praxis wählen viele Halter eine CSL-Deckung. Dabei steht eine gemeinsame Summe für Dritt- und Passagierschäden zur Verfügung. Der DULV empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, „um die nach oben unbegrenzte Haftung im Verschuldensfall weitestmöglich abzudecken". Die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge gelten nämlich nur für die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Haben Sie den Schaden verschuldet, haften Sie unter Umständen darüber hinaus.

Achtung bei der Ausbildung: Flugschüler und Fluglehrer sind laut DULV keine Passagiere und deshalb weder in der CSL- noch in der Passagierhaftpflicht abgedeckt. Für Schulflugzeuge empfiehlt der Verband eine Sitzplatzunfallversicherung für beide Sitze.

UL Versicherung Kosten: Beispielprämien der Verbände

Die UL Versicherung Kosten lassen sich gut abschätzen, weil DAeC und DULV ihre Rahmenverträge mit Beispielprämien veröffentlichen. Alle Werte sind Jahresprämien einschließlich 19 % Versicherungsteuer, Stand 02.10.2026. Sie gelten für Verbandsmitglieder und den nichtgewerblichen Betrieb.

AngebotDeckungssummeJahresprämie
DAeC: Halterhaftpflicht Dreiachs-UL, Trike, Tragschrauber1 Mio. €101,27 €
DAeC: Halterhaftpflicht Dreiachs-UL, Trike, Tragschrauber2 Mio. €119,00 €
DAeC: CSL Dreiachs-UL, Trike, Tragschrauber3 Mio. €278,46 €
DAeC: CSL Dreiachs-UL, Trike, Tragschrauber5 Mio. €306,31 €
DULV: Halterhaftpflicht Dreiachser4 Mio. €172,55 €
DULV: CSL Dreiachser4 Mio. €404,60 €
DULV: Halterhaftpflicht Tragschrauber/UL-Hubschrauber4 Mio. €571,20 €
DULV: CSL Tragschrauber/UL-Hubschrauber4 Mio. €1.071,00 €
DULV: Sitzplatzunfall je Sitz20.000 €71,40 €

Quellen: DAeC, Versicherungen (Beispielangebote); DULV, Versicherungen für DULV-Mitglieder (HDI-Rahmenvertrag).

Die Tabelle zeigt zweierlei. Erstens kostet die reine Haftpflicht für einen Dreiachser im Verbandstarif nur einen kleinen Teil der jährlichen Fixkosten. Zweitens setzt der DULV für Tragschrauber und UL-Hubschrauber bei gleicher Deckungssumme ein Vielfaches der Dreiachser-Prämie an. Wer einen autogyro mtosport kaufen möchte, sollte das in die Betriebskosten einrechnen. Bei der DAeC-Variante müssen Sie prüfen, ob 1 Mio. Euro für Ihr Gerät überhaupt reicht. Für ein UL ab 500 kg MTOM nennt der DULV mindestens 2 Mio. Euro.

Eine Kasko für Dreiachser kalkuliert HDI laut DULV individuell, für Trikes gibt es Pauschalangebote. Auch der DAeC nennt für Kasko und Unfall keine Pauschalpreise, sondern vermittelt individuelle Angebote. Was ein UL insgesamt im Jahr kostet, lesen Sie im Ratgeber flugzeug unterhaltskosten.

Flugzeug Kasko: Schutz für Ihr eigenes Flugzeug

Die Flugzeug Kasko ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden am versicherten Luftfahrzeug, die durch äußere Einwirkung entstehen, bis zur vereinbarten Versicherungssumme und abzüglich der Selbstbeteiligung. Laut aerokurier ist es dabei unerheblich, ob der Schaden im Stand, beim Rollen oder im Flug eintritt. Typische Kaskoschäden sind Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und Landeunfälle. Rein innere Defekte, etwa ein Motorschaden durch Verschleiß, sind laut aerokurier nicht abgedeckt. Teuer wird es schon bei kleinen Zwischenfällen: Bodenberührung des Propellers und Schockbelastung des Motors können nach Angaben des Magazins mehrere 10.000 Euro kosten.

Wovon die Kaskoprämie abhängt

Laut aerokurier hängt die Prämie vor allem von drei Faktoren ab:

  • Wert des Flugzeugs: Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Basis.
  • Nutzung: Privat, Haltergemeinschaft, Verein, Schulung oder Charter.
  • Piloten: Zahl der berechtigten Piloten und ihre Erfahrung.

Hinzu kommen die Höhe der Selbstbeteiligung und die Frage, ob nur der Totalschaden oder auch Teilschäden versichert sind. Der DULV bietet etwa für Trikes beide Varianten getrennt an.

Typische Fehler bei der Kasko

Das fliegermagazin nannte im April 2026 mehrere häufige Fehler:

  • Zu niedriger Versicherungswert: Wer den Wert drückt, um Prämie zu sparen, ist im Schadensfall unterversichert.
  • Geänderte Nutzung nicht gemeldet: Wird ein Privatflugzeug später zur Schulung oder Vercharterung eingesetzt, passt der Vertrag nicht mehr. Auch der DAeC betont, dass der Einsatzzweck in den Vertrag einfließt. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks kann zum Leistungsausschluss führen.
  • Grobe Fahrlässigkeit unterschätzt: Alkohol, ein fehlendes Medical oder übersprungene Checklisten können den Schutz gefährden. aerokurier nennt außerdem den Einflug in Schlechtwetter als VFR-Pilot und Spritmangel als Beispiele.

Segelflugzeug Versicherung: was anders ist

Für die Segelflugzeug Versicherung gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Motorflugzeuge. Segelflugzeuge sind Luftfahrzeuge, ihre Halter brauchen also eine Halterhaftpflicht nach § 43 LuftVG. Die Mindestsumme hängt auch hier an der Höchstabflugmasse. Ein Segelflugzeug unter 500 kg MTOM fällt in die niedrigste Stufe. Doppelsitzer wie die ask 21 kaufen liegen mit 600 kg laut Kennblatt darüber. Prüfen Sie deshalb beim Kauf, welche MTOM im Kennblatt des konkreten Musters steht. Die Gruppenversicherung nach § 102 Abs. 3 LuftVZO gilt nur für nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte wie Hängegleiter, nicht für zugelassene Segelflugzeuge.

Im Segelflug gibt es einige typische Risiken. aerokurier nennt das Rückholfahrzeug und den Windenbetrieb: Je nachdem, ob der Pilot oder der Windenfahrer einen Fehler macht, haftet eine andere Seite. Für Vereine kommen die Vereinshaftpflicht und gegebenenfalls eine erweiterte Vorstandshaftung hinzu. Fliegen Sie Ihr eigenes Segelflugzeug auch im Vereinsbetrieb, klären Sie vorab, welche Police im Schadensfall greift. Weitere Angebote finden Sie unter segelflugzeug kaufen.

Unfall- und Personenversicherungen

Private Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen schließen das aktive Flugrisiko laut DAeC häufig aus. Prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge deshalb, bevor Sie Ihr erstes eigenes Flugzeug übernehmen. Zur Wahl stehen:

  • Sitzplatzunfallversicherung: Sie ist an das Flugzeug gebunden und zahlt bei dauerhaften Körperschäden und im Todesfall bis zur vereinbarten Summe, unabhängig davon, wer auf dem Sitz saß.
  • Individuelle Luftfahrt-Unfallversicherung: Sie ist an Ihre Person gebunden. aerokurier unterscheidet Policen, die nur beim Fliegen gelten, und 24-Stunden-Policen.
  • Pilotenversicherung für Charterpiloten: Ein vom DAeC vorgestelltes Beispiel der AXA sichert für 84,38 Euro im Jahr eine Kasko-Selbstbeteiligung von 500 Euro ab. Dazu kommen 2.000 Euro bei Tod und 112.500 Euro bei Invalidität (Stand 02.10.2026). Das ist keine Kaskodeckung, sondern nur die Absicherung der Selbstbeteiligung beim gecharterten Flugzeug.

Versicherung beim Flugzeugkauf: Checkliste

Beim Kauf eines gebrauchten Flugzeugs geht der Versicherungsschutz nicht automatisch auf Sie über. Planen Sie den Wechsel deshalb mit der Übergabe:

SchrittWorauf Sie achten sollten
Vor VertragsunterschriftAngebote für Haftpflicht/CSL und Kasko einholen, Pilotenprofil und geplante Nutzung angeben
VersicherungswertAm realistischen Marktwert orientieren, nicht am niedrigsten Preis
DeckungssummeMindestens die MTOM-Stufe nach § 37 LuftVG, mit Puffer für Kursschwankungen und Verschuldenshaftung
PassagiereCSL oder Passagierhaftpflicht abschließen, bei Schulbetrieb Sitzplatzunfall für beide Sitze
Übergabe und ÜberführungDeckung muss ab dem ersten Flug unter Ihrer Halterschaft stehen, Versicherungsbestätigung mitführen
Laufender BetriebNutzungsänderungen (Haltergemeinschaft, Charter, Schulung) sofort melden

Wie die Halteränderung abläuft, erklärt der Ratgeber flugzeug ummelden. Wenn Sie den Kauf finanzieren, klären Sie mit dem Kreditgeber früh, welchen Versicherungsschutz er erwartet. Mehr dazu lesen Sie unter flugzeug finanzieren.

Typische Modelle und ihre Versicherungsklasse

  • Dreiachs-UL: Wer eine ikarus c42 kaufen möchte, sollte auf die eingetragene Masse achten. Laut einer Technischen Mitteilung von Comco Ikarus (Oktober 2020) kann eine C42 B von 472,5 kg auf 540 kg MTOM aufgelastet werden. Damit wechselt sie von der Stufe „unter 500 kg" in die Stufe „unter 1.000 kg". Verbandstarife wie oben sind die erste Anlaufstelle. Weitere Modelle finden Sie unter ultraleichtflugzeug kaufen.
  • Tragschrauber: Hier sind die Haftpflichtprämien im DULV-Tarif deutlich höher als beim Dreiachser. Einen Überblick über den Markt bietet gyrocopter kaufen.
  • Viersitzige Motorflugzeuge: Eine cessna 172 kaufen bedeutet zum Beispiel bei der 172R laut EASA-Kennblatt 1.111,30 kg Höchstabflugmasse in der Normalkategorie, also die Klasse „unter 2.700 kg" mit mindestens 3 Mio. SZR. Bei Reiseflugzeugen wie der cirrus sr22 kaufen fällt wegen des höheren Flugzeugwerts vor allem die Kasko ins Gewicht.

Fazit

Die Halterhaftpflicht ist Pflicht. Ihre Mindesthöhe richtet sich nach der Höchstabflugmasse und reicht von 750.000 SZR unter 500 kg bis 3 Mio. SZR unter 2.700 kg. Wer Passagiere mitnimmt, braucht zusätzlich eine Passagierhaftpflicht, meist als CSL-Deckung. Die Verbände empfehlen dafür deutlich mehr als das Minimum. Die Kasko ist freiwillig, schützt aber Ihr eingesetztes Kapital. Hier sind ein realistischer Versicherungswert und eine korrekt angegebene Nutzung entscheidend. Im UL-Bereich kosten Haftpflicht und CSL über die Verbandsrahmenverträge oft nur wenige hundert Euro im Jahr, bei Tragschraubern deutlich mehr. Holen Sie die Angebote ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Wenn Sie noch das passende Flugzeug suchen, hinterlegen Sie Ihre Wünsche unter flugzeug gesucht.

Häufige Fragen

Ist eine Flugzeug Versicherung Pflicht?

Ja, zumindest die Halterhaftpflicht. Nach § 43 Abs. 2 LuftVG muss jeder Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Kasko und Unfallversicherungen sind freiwillig.

Wie hoch muss die Luftfahrzeug Haftpflicht mindestens sein?

Die Mindestdeckung richtet sich nach der Höchstabflugmasse: 750.000 SZR unter 500 kg, 1,5 Mio. SZR unter 1.000 kg und 3 Mio. SZR unter 2.700 kg (§ 37 LuftVG, Art. 7 VO 785/2004). Der DULV nennt für ULs ab 500 kg mindestens 2 Mio. Euro.

Was kostet eine UL-Haftpflichtversicherung?

Im DAeC-Beispielangebot kostet die Halterhaftpflicht für Dreiachs-UL, Trike und Tragschrauber mit 2 Mio. Euro Deckung 119,00 Euro im Jahr einschließlich Versicherungsteuer. Im DULV-Tarif kostet eine CSL-Deckung über 4 Mio. Euro für Dreiachser 404,60 Euro im Jahr (Stand 02.10.2026).

Warum ist die Versicherung für Tragschrauber teurer?

Der DULV verlangt für Tragschrauber und UL-Hubschrauber deutlich höhere Prämien als für Dreiachser. Bei 4 Mio. Euro Deckung sind es 571,20 Euro für die Halterhaftpflicht gegenüber 172,55 Euro beim Dreiachser. Die Gründe für die Einstufung nennt der Verband nicht.

Was deckt eine Flugzeug-Kasko ab?

Die Kasko ersetzt Schäden am eigenen Luftfahrzeug durch äußere Einwirkung bis zur Versicherungssumme, abzüglich Selbstbeteiligung, egal ob im Stand, beim Rollen oder im Flug. Rein innere Defekte wie Verschleiß am Motor sind nicht abgedeckt.

Sind Flugschüler über die CSL-Versicherung abgesichert?

Nein. Laut DULV gelten Flugschüler und Fluglehrer nicht als Passagiere und sind deshalb nicht über die CSL- oder Passagierhaftpflicht abgedeckt. Für Schulflugzeuge empfiehlt der Verband eine Sitzplatzunfallversicherung für beide Sitze.

Was muss ich bei der Segelflugzeug Versicherung beachten?

Auch Segelflugzeuge brauchen eine Halterhaftpflicht, deren Mindestsumme von der Höchstabflugmasse abhängt. Doppelsitzer wie die ASK 21 liegen mit 600 kg über der 500-kg-Grenze. Klären Sie außerdem, welche Police bei Windenstart, Rückholfahrt und Vereinsbetrieb greift.

Muss ich den Versicherungsnachweis im Flugzeug mitführen?

Ja. Nach § 106 LuftVZO ist beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen. Der Versicherer stellt sie bei Beginn des Versicherungsschutzes kostenlos aus.

Quellen

  1. § 43 LuftVG – Haftpflichtversicherung – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  2. § 37 LuftVG – Haftungshöchstbeträge – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  3. § 49b LuftVG – Umrechnung von Rechnungseinheiten – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  4. § 102 LuftVZO – Vertragsinhalt (Drittschäden) – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  5. § 103 LuftVZO – Fluggastschäden – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  6. § 105 LuftVZO – Versicherer – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  7. § 106 LuftVZO – Versicherungsbestätigung – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  8. Verordnung (EG) Nr. 785/2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber – umwelt-online (Volltext der EU-Verordnung), abgerufen am 2.10.2026
  9. Versicherungen – Deutscher Aero Club, abgerufen am 2.10.2026
  10. Versicherungen für DULV-Mitglieder – DULV, abgerufen am 2.10.2026
  11. Einblick in die wichtigsten Policen: Luftfahrtversicherungen – aerokurier, abgerufen am 2.10.2026
  12. Die richtige Luftfahrt-Versicherung: Reicht Ihr Schutz? – fliegermagazin, abgerufen am 2.10.2026
  13. EASA TCDS A.221 ASK 21 – EASA, abgerufen am 2.10.2026
  14. EASA TCDS IM.A.051 Cessna 172 – EASA, abgerufen am 2.10.2026
  15. Technische Mitteilung TM-42-024-2020: Auflastung C42B (MTOM 540 kg) – Comco Ikarus, abgerufen am 2.10.2026

Zuletzt redaktionell geprüft: 4.10.2026