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Flugzeugkennzeichen in Deutschland erklärt (D-E, D-M, D-K …)

Aktualisiert am 4.10.2026

Ein Flugzeug Kennzeichen besteht in Deutschland aus dem Staatszugehörigkeitszeichen „D“ und einem Eintragungszeichen, dessen erster Buchstabe verrät, zu welcher Luftfahrzeugart ein Flugzeug gehört und in welcher Gewichtsklasse es liegt. Wer ein gebrauchtes Flugzeug, einen Motorsegler oder ein Ultraleichtflugzeug kauft, begegnet dem Kennzeichen an vielen Stellen: im Eintragungsschein, im Lufttüchtigkeitszeugnis, auf dem Typenschild und natürlich groß auf Rumpf und Tragfläche. Dieser Ratgeber erklärt die Systematik von D-E bis D-M, die Besonderheiten bei Segelflugzeugen und Luftsportgeräten, die Vorschriften zur Anbringung und was beim Kauf rund um das Kennzeichen zu beachten ist.

Rechtsgrundlage: § 19 LuftVZO und Anlage 1

Die Kennzeichnung deutscher Luftfahrzeuge ist in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) geregelt. Nach § 19 Abs. 1 LuftVZO wird einem Luftfahrzeug bei der Verkehrszulassung oder bei der Eintragung ins Register ein Kennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen ist zusammen mit dem deutschen Staatszugehörigkeitszeichen nach den Vorschriften der Anlage 1 am Luftfahrzeug zu führen. Für eine vorläufige Verkehrszulassung kann ein vorläufiges Kennzeichen vergeben werden. § 19 Abs. 2 erlaubt außerdem, ein Kennzeichen auf Antrag vorzumerken – unter Angabe von Muster, Baureihe und Werknummer, bei Luftsportgeräten befristet.

Wo das Kennzeichen registriert wird, hängt von der Luftfahrzeugart ab (§ 14 LuftVZO):

  • Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge, bemannte Ballone und bestimmte unbemannte Luftfahrtsysteme. Der Eigentümer erhält einen Eintragungsschein, der beim Betrieb mitzuführen ist.
  • Luftsportgeräteverzeichnis: Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber werden von den Beauftragten nach § 31c Luftverkehrsgesetz eingetragen. In der Praxis sind das das Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Aero Clubs (DAeC) und der Deutsche Ultraleichtflugverband (DULV). Laut LBA ist das Verzeichnis der Luftsportgeräte Teil des deutschen Luftfahrzeugregisters, wird aber beim DAeC geführt.

Luftfahrzeugkennzeichen Deutschland: die Buchstaben im Überblick

Für das Luftfahrzeugkennzeichen Deutschland gilt nach Anlage 1, Abschnitt II LuftVZO: Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler und bemannte Ballone führen den Buchstaben D als Staatszugehörigkeitszeichen sowie vier weitere Buchstaben als Eintragungszeichen. Der erste dieser vier Buchstaben ist fest vorgegeben:

Erster BuchstabeLuftfahrzeugartHöchstzulässige Startmasse
D-A…Flugzeugeüber 20.000 kg
D-B…Flugzeuge14.000 bis 20.000 kg
D-C…Flugzeuge5.700 bis 14.000 kg
D-E…Flugzeuge, einmotorigbis 2.000 kg
D-F…Flugzeuge, einmotorig2.000 bis 5.700 kg
D-G…Flugzeuge, mehrmotorigbis 2.000 kg
D-I…Flugzeuge, mehrmotorig2.000 bis 5.700 kg
D-H…Drehflügler–
D-K…Motorsegler–
D-L…Luftschiffe–
D-M…Luftsportgeräte, motorgetrieben–
D-N…Luftsportgeräte, nicht motorgetrieben–
D-O…bemannte Ballone–
D-U…unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Abs. 1 Nr. 8a LuftVZO–
D-1234 (Ziffern)Segelflugzeuge–

Quelle: Anlage 1 LuftVZO, Abschnitt II Nr. 2 und Nr. 5. Die Ziffernfolge bei Segelflugzeugen ist ein Beispiel für das Format.

D-E, D-F, D-G und D-I: Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt

Für Privatpiloten sind vor allem die Klassen bis 5.700 kg relevant. Ein typischer einmotoriger Viersitzer wie die Cessna 172 trägt ein D-E-Kennzeichen, weil er einmotorig ist und unter 2.000 kg Startmasse liegt. Zweimotorige Leichtflugzeuge unter 2.000 kg erhalten D-G, schwerere Zweimots bis 5.700 kg D-I. Am Kennzeichen lässt sich deshalb schon in einer Anzeige ablesen, in welche Gewichts- und Triebwerksklasse ein Flugzeug eingetragen ist. Wer Inserate vergleicht, etwa für motorflugzeug kaufen oder konkret cessna 172 kaufen, kann das Kennzeichen als ersten Plausibilitätscheck nutzen.

Auch Flugzeuge der Echo-Klasse, die nach EASA-Vorschriften zugelassen sind, erhalten in Deutschland ein Kennzeichen aus der Luftfahrzeugrolle. Der Unterschied zum UL liegt nicht im Buchstaben allein, sondern in Zulassung, Register und Lizenz; mehr dazu im Ratgeber ul oder echo klasse.

D-H: Hubschrauber

Drehflügler erhalten unabhängig von ihrer Masse den Buchstaben H. Ein Hubschrauber wie die Robinson R44 ist also immer D-H… registriert. Ausnahme sind Ultraleichthubschrauber und UL-Tragschrauber, die als Luftsportgeräte gelten und deshalb ein D-M-Kennzeichen tragen. Passende Modellseite: robinson r44 kaufen.

D-K: Motorsegler

Motorsegler bilden eine eigene Klasse mit dem Buchstaben K. Das gilt für Reisemotorsegler wie den Scheibe SF 25 Falke ebenso wie für eigenstartfähige Hochleistungsmotorsegler. Motorsegler werden vom LBA in die Luftfahrzeugrolle eingetragen. Übersicht und Inserate finden Sie unter motorsegler kaufen und beispielhaft sf 25 falke kaufen.

D-M Kennzeichen UL: Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Trikes

Das D-M Kennzeichen UL ist das bekannteste Luftsportgeräte-Kennzeichen. Nach Anlage 1 LuftVZO tragen motorgetriebene Luftsportgeräte den Buchstaben M. Das DAeC-Luftsportgeräte-Büro beschreibt die Praxis: Dreiachs-Ultraleichtflugzeuge führen „D-M und drei frei wählbare Buchstaben“. Dasselbe gilt für UL-Tragschrauber bis 560 kg maximaler Abflugmasse und für Trikes (gewichtskraftgesteuerte UL).

Das D-M-Kennzeichen sagt nichts darüber aus, ob ein UL in der 472,5-kg-Klasse oder nach den heutigen Lufttüchtigkeitsforderungen bis 600 kg zugelassen ist. Diese Information steht im Gerätekennblatt und im Eintragungsschein. Hintergründe zur Gewichtsklasse liefert der Ratgeber 600 kg ul. Typische D-M-Flugzeuge auf dem Gebrauchtmarkt finden Sie unter ultraleichtflugzeug kaufen, zum Beispiel ikarus c42 kaufen, sowie Tragschrauber unter gyrocopter kaufen.

Zwei Besonderheiten gelten für UL:

  • Keine Bundesflagge: Laut Kurzfassung des DAeC ist die Bundesflagge für UL nicht vorgeschrieben.
  • Anderer Anbringungsort: Luftsportgeräte führen das Kennzeichen auf der Unterseite der linken Tragfläche und, soweit vorhanden, an beiden Seiten des Rumpfes oder des Seitenleitwerks. Bei Ultraleichthubschraubern sind beide Rumpfseiten vorgesehen.

D-N und leichte Luftsportgeräte bis 120 kg

Nicht motorgetriebene Luftsportgeräte erhalten den Buchstaben N. Für Luftsportgeräte mit höchstens 120 kg Leermasse gilt eine Sonderregel: Sie sind nicht zulassungspflichtig. Laut DAeC und DULV können sie auf Antrag trotzdem ein Kennzeichen erhalten und ins Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen werden, etwa für den Flugfunk. Voraussetzung ist eine deutsche Muster- und Stückprüfung oder eine EU-Musterzulassung. Der DULV betont, dass sich aus dieser Eintragung keine Betriebserlaubnis ergibt: Der Eintragungsschein bestätigt nur das Kennzeichen, für den legalen Betrieb ist der Halter selbst verantwortlich.

Kennzeichen Segelflugzeug: D und Kennzahl statt Buchstaben

Beim Kennzeichen Segelflugzeug weicht die Systematik ab. Nach Anlage 1, Abschnitt II Nr. 5 LuftVZO führen Segelflugzeuge den Buchstaben D und eine Kennzahl. In der Praxis ist das eine Ziffernfolge, etwa im Format D-1234. Für Rumpf, Leitwerk und linke Flügelunterseite gelten dieselben Anbringungsregeln wie bei Flugzeugen. Die Bundesflagge gehört auf beide Seiten des Leitwerks.

Wichtig für Käufer: Motorsegler sind keine Segelflugzeuge im Sinne dieser Regel. Ein eigenstartfähiges Segelflugzeug mit Motor, das als Motorsegler zugelassen ist, trägt ein D-K-Kennzeichen. Ein reines Segelflugzeug hat dagegen die Ziffernfolge. Ob ein Flugzeug als Segelflugzeug oder als Motorsegler eingetragen ist, wirkt sich auf Lizenz, Instandhaltung und Versicherung aus. Inserate finden Sie unter segelflugzeug kaufen, ein typisches Vereinsmuster unter ask 21 kaufen.

Segelflugzeuge stehen wie Flugzeuge in der Luftfahrzeugrolle des LBA (§ 14 Abs. 1 LuftVZO). Bei einem Eigentümerwechsel gelten deshalb dieselben Nachweispflichten gegenüber dem LBA wie bei einem Motorflugzeug, einschließlich der lückenlosen Eigentumskette. Das betrifft auch Vereinsflugzeuge, die an Privatpersonen verkauft werden.

Wo und wie groß das Kennzeichen angebracht wird

Anlage 1 LuftVZO macht genaue Vorgaben. Flugzeuge, Drehflügler und Motorsegler führen D und Eintragungszeichen an beiden Rumpfseiten oder an beiden Seiten des Seitenleitwerks. Flugzeuge bis 5.700 kg und Motorsegler tragen das Kennzeichen zusätzlich auf der Unterseite des linken Flügels.

VorgabeInhalt laut Anlage 1 LuftVZO
Schrifthöhe Rumpf/Leitwerkmindestens 30 cm (Flugzeuge, Motorsegler, Drehflügler, UL soweit vorhanden)
Schrifthöhe Tragflächemindestens 50 cm (Flugzeuge, Motorsegler, Luftsportgeräte)
Schriftartdunkle Blockschrift auf hellem Grund oder helle auf dunklem Grund, unverwischbar
Neigungan Rumpf und Leitwerk höchstens 15 Grad schräg
ProportionenBreite zwei Drittel der Höhe, Abstand ein Viertel der Zeichenbreite, Strichstärke ein Sechstel der Höhe
Trennstrichwaagerechter Strich zwischen D und Eintragungszeichen
FlügelOberkante der Buchstaben zur Flügelvorderkante
Bundesflaggeauf beiden Seiten des Leitwerks, Höhe mindestens 15 cm (nicht für UL)
Erkennungsschildfeuerfestes Schild mit D, Eintragungszeichen, Muster und Werknummer nahe dem Haupteinstieg

Wenn die vorgeschriebene Anbringung bauartbedingt nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle Abweichungen zulassen. Beim LBA wird eine solche Ausnahmegenehmigung formlos beantragt, mit Farbfotos, auf denen ein Maßstab erkennbar ist. Die Gebührenübersicht des LBA nennt dafür 40 € (Stand 15. Juli 2021). Werbung ist nur auf Flächen zulässig, die nicht für die Kennzeichnung gebraucht werden, und darf die Erkennbarkeit des Kennzeichens nicht beeinträchtigen.

Wunschkennzeichen vormerken: LBA, DAeC und DULV

Ein Wunschkennzeichen ist möglich, sofern es noch frei ist.

  • LBA (Flugzeuge, Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge): Die Vormerkung erfolgt über ein Online-Formular des LBA. Dort sind auch die verfügbaren Kennzeichen einsehbar. Anzugeben sind Muster bzw. Baureihe und Werknummer. Nach der Gebührenübersicht des LBA kostet eine Kennzeichenvormerkung 30 € (Stand 15. Juli 2021). Wer mehrere Kennzeichen vormerkt, zahlt laut LBA für jede Vormerkung, auch wenn er das Kennzeichen später nicht nutzt. Für Einzelstücke ist die Online-Vormerkung nicht möglich; das Formular wird dann per Post oder E-Mail eingereicht.
  • DAeC-Luftsportgeräte-Büro (UL): Freie Kennzeichen lassen sich in einer gemeinsamen Kennzeichendatenbank prüfen, die DAeC und DULV gemeinsam nutzen, damit kein Kennzeichen doppelt vergeben wird. Reserviert wird beim DAeC per Formular, auf dem bis zu vier D-M-Wünsche angegeben werden können. Die Gebührenliste des DAeC nennt für das Kennzeichen 30 € zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 2. Oktober 2026).
  • DULV (UL): Der DULV nennt für eine Kennzeichenvormerkung 42,80 € für Mitglieder und 47,60 € für Nichtmitglieder (Stand 2. Oktober 2026).

Kennzeichen beim Flugzeugkauf: was bleibt, was sich ändert

Beim Kauf eines gebrauchten Flugzeugs bleibt das Kennzeichen normalerweise am Flugzeug. Eigentümer und Halter werden umgeschrieben, das Kennzeichen nicht. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber flugzeug ummelden.

Wer ein anderes Kennzeichen möchte, muss mit mehr Aufwand rechnen:

  • LBA-registrierte Luftfahrzeuge: Laut LBA erfordert eine Kennzeichenänderung alle Unterlagen wie bei einem Neuantrag auf Lufttüchtigkeitszeugnis, Lärmzeugnis und Eintragungsschein. Außerdem muss das Luftfahrzeug zuvor aus der Luftfahrzeugrolle gelöscht werden.
  • UL beim DULV: Der Kennzeichenwechsel lässt sich mit der Änderung der Verkehrszulassung nach dem Kauf verbinden. Dafür sind unter anderem Eintragungsschein und Lärmzeugnis im Original nötig. Zur Änderungsgebühr kommen laut DULV die Kennzeichenvormerkung und die Änderung des Lärmzeugnisses (37,45 € für Mitglieder, 41,65 € für Nichtmitglieder, Stand 2. Oktober 2026).
  • Stilllegung beim DAeC: Wird ein UL abgemeldet, wird das Kennzeichen laut DAeC gelöscht, muss entfernt werden und kann auf Antrag für ein anderes UL freigegeben werden. Bei einer nur vorübergehenden Stilllegung empfiehlt der DAeC, das Kennzeichen weiter vorzumerken, damit es bei einer Wiederzulassung noch verfügbar ist.

Auch die Funkausrüstung hängt am Kennzeichen. Der DULV verlangt bei Zulassung und Halterwechsel die Rufzeichen-Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für die Luftfunkstelle; sie kann nachgereicht werden. Bei einem Kennzeichenwechsel gehört diese Urkunde also ebenfalls auf die Liste.

Bei Importen gilt: Ein Luftfahrzeug darf nach den Regeln der ICAO nur in einem Register stehen. Für die deutsche Eintragung braucht es deshalb eine Löschungsbescheinigung aus dem bisherigen Register. Ein Flugzeug mit US-Kennzeichen (N-Registrierung) erhält erst nach der Löschung dort ein deutsches Kennzeichen. Mehr dazu im Ratgeber flugzeug aus usa importieren.

Checkliste: das Kennzeichen beim Kauf prüfen

PrüfpunktWorauf Sie achten
Buchstabe passt zur KlasseD-E/D-F/D-G/D-I nach Masse und Motorzahl, D-K Motorsegler, D-H Hubschrauber, D-M UL, Ziffern beim Segelflugzeug
EintragungsscheinKennzeichen, Muster und Werknummer stimmen mit dem Flugzeug überein
Erkennungsschildfeuerfestes Schild am Haupteinstieg mit Kennzeichen, Muster und Werknummer
AnbringungGröße, Kontrast und Position nach Anlage 1 LuftVZO; Abweichungen nur mit Genehmigung
RegisterLBA-Luftfahrzeugrolle oder Luftsportgeräteverzeichnis (DAeC/DULV)
Fremdregisterbei Import: Löschungsbescheinigung des Herkunftsstaats
FunkRufzeichen-Zuteilung passend zum Kennzeichen
WunschkennzeichenVormerkung rechtzeitig beantragen, Gebühren einplanen

Wenn Sie ein bestimmtes Muster mit sauberer Dokumentation suchen, können Sie über flugzeug gesucht einen Suchauftrag aufgeben.

Fazit

Das deutsche Kennzeichensystem ist logisch aufgebaut: D für Deutschland, danach ein Buchstabe für Luftfahrzeugart und Gewichtsklasse und drei frei vergebene Buchstaben. Segelflugzeuge sind die Ausnahme und tragen eine Kennzahl. Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Trikes tragen D-M, werden aber nicht beim LBA, sondern bei DAeC oder DULV geführt. Für Käufer ist das Kennzeichen mehr als eine Formalie: Es muss zu Eintragungsschein, Typenschild und Werknummer passen, und ein Wechsel kostet Zeit und Gebühren. Wer das früh prüft, vermeidet Überraschungen bei der Ummeldung.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Buchstaben im deutschen Flugzeugkennzeichen?

Nach dem D folgt ein Buchstabe für Luftfahrzeugart und Masse: E steht für einmotorige Flugzeuge bis 2.000 kg, F für einmotorige von 2.000 bis 5.700 kg, G und I für mehrmotorige Flugzeuge, H für Drehflügler, K für Motorsegler und M für motorgetriebene Luftsportgeräte. Grundlage ist Anlage 1 der LuftVZO.

Welches Kennzeichen hat ein Ultraleichtflugzeug?

Ultraleichtflugzeuge, UL-Tragschrauber und Trikes tragen ein D-M-Kennzeichen mit drei frei wählbaren Buchstaben. Sie werden nicht beim LBA, sondern im Luftsportgeräteverzeichnis bei DAeC oder DULV geführt. Eine Bundesflagge ist für UL nicht vorgeschrieben.

Warum haben Segelflugzeuge Zahlen im Kennzeichen?

Nach Anlage 1 Abschnitt II Nr. 5 LuftVZO führen Segelflugzeuge den Buchstaben D und eine Kennzahl statt Buchstaben. Motorsegler sind davon ausgenommen und tragen D-K mit Buchstaben.

Wie groß muss das Kennzeichen am Flugzeug sein?

An Rumpf oder Seitenleitwerk sind mindestens 30 cm Schrifthöhe vorgeschrieben, an der Tragflächenunterseite mindestens 50 cm. Flugzeuge bis 5.700 kg und Motorsegler tragen das Kennzeichen zusätzlich unter dem linken Flügel.

Kann ich ein Wunschkennzeichen für mein Flugzeug bekommen?

Ja, sofern es frei ist. Beim LBA erfolgt die Vormerkung online mit Angabe von Muster und Werknummer; die Gebührenübersicht nennt 30 € (Stand 15. Juli 2021). Für UL reservieren DAeC oder DULV das D-M-Kennzeichen über eine gemeinsame Kennzeichendatenbank.

Ändert sich das Kennzeichen beim Kauf eines gebrauchten Flugzeugs?

Normalerweise nicht, es werden nur Eigentümer und Halter umgeschrieben. Ein Kennzeichenwechsel ist möglich, erfordert beim LBA aber eine Löschung aus der Luftfahrzeugrolle und vollständige Antragsunterlagen wie bei einer Neuzulassung.

Brauchen UL bis 120 kg Leermasse ein Kennzeichen?

Diese Luftsportgeräte sind nicht zulassungspflichtig, können aber auf Antrag ein Kennzeichen erhalten und ins Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen werden, etwa für den Flugfunk. Die Eintragung ist laut DULV keine Betriebserlaubnis.

Quellen

  1. § 19 LuftVZO – Kennzeichen, Kennzeichnung – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  2. Anlage 1 LuftVZO – Kennzeichnung von Luftfahrzeugen – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  3. § 14 LuftVZO – Eintragungen in Luftfahrzeugregister – Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 2.10.2026
  4. FAQ Verkehrszulassung: Kennzeichnung von Luftfahrzeugen – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
  5. FAQ Verkehrszulassung: Registrierung / Eintragung in die Luftfahrzeugrolle – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
  6. Gebühren der Verkehrszulassung (Stand 15. Juli 2021) – Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2.10.2026
  7. UL-Zulassung & Jahresnachprüfung – DAeC Luftsportgeräte-Büro, abgerufen am 2.10.2026
  8. Kennzeichen für Ultraleicht – Kurzfassung – DAeC Luftsportgeräte-Büro, abgerufen am 2.10.2026
  9. Antrag auf Vormerkung eines Kennzeichens – DAeC Luftsportgeräte-Büro, abgerufen am 2.10.2026
  10. Verkehrszulassung – Deutscher Ultraleichtflugverband, abgerufen am 2.10.2026

Zuletzt redaktionell geprüft: 4.10.2026